Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Es besteht keine Bewilligungspflicht mehr sondern nur noch Erwerbsmeldung
Der Bunderat bestätigt, dass für Personen mit Status S keine Bewilligung mehr einzuholen ist, sondern dass ab sofort eine Erwerbsmeldung genügt. Dies ist eine Praxis, die wir bereits für Stellensuchende mit Aufenthaltsbewilligung F anwenden.
Neue Handlungsmöglichkeiten für Sozialämter
Sozialhilfebeziehende Personen mit Schutzstatus S können nun zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden.
Zeigen sie sich in Massnahmen unkooperativ, können ihnen die Sozialhilfeleistungen gekürzt werden.
Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kanton
Zudem entschied der Bundesrat, dass der Bund und die Kantone fortan die Programmvereinbarungen zur Umsetzung der kantonalen Integrationsprogramme im gemeinsamen Einverständnis verlängern können. Dadurch vermindert sich der administrative Aufwand für Bund und Kantone bei einer allfälligen Verlängerung dieser Vereinbarungen.
Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 22. Oktober 2025